Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) wurden mit der AP 2014–17 als neue Direktzahlungsart zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung attraktiver Landschaften eingeführt. Voraussetzung für die Beiträge ist ein auf regionale Landschaftsziele ausgerichtetes, vom Bund bewilligtes Projekt. Die Finanzierung erfolgt zu 90 Prozent über den Bund und zu 10 Prozent über den Kanton.
Natur bim Buur